AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Abschluss des Beherbergungsvertrages 
Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

§2 Leistungen, Preise und Bezahlung 
Die vom Vermittler geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot. Die im Buchungsangebot bzw. im Internet angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zusatzleistungen wie Bettwäsche, Handtücher, Kinderbetten, Kurkarten und Reiserücktrittskostenversicherung sind nicht im Preis enthalten. Kurkarten sind in der Regel bei Anreise geschrieben und sind gleich zu entrichten. Die Zahlung des Mietzinses teilt sich auf in eine Anzahlung gem. Buchungsbestätigung und einer Restzahlung durch Überweisung zum Anreisetag bzw. Barzahlung am Anreisetag.

§ 3 Rücktritt 
Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zahlen. Der Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen. Üblicherweise wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung pauschal mit 10% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.

Buchen ohne Risiko: 
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. Wenn eine gebuchte Reise aus wichtigen Gründen, z.B. Krankheit oder Unfall nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss, dann schützt die Reisekostenrücktrittsversicherung vor den finanziellen Folgen.

Rücktritt des Beherbergungsbetriebes

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

2. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Tatsachen die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
  • Ferienwohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder Zwecks, gebucht werden.
  • der Vermieter begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme des Quartiers den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Quartiers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne, dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Beherbergungsbetriebes zuzurechnen ist.

§ 4 Mängel der Beherbergungsleistung 
Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter den Mangel umgehend (innerhalb von 24 Stunden) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wird dieser Abhilfe nicht nachgekommen bzw. keine Alternativ-Unterkunft angeboten, so ist ein Rücktritt des Gastes zulässig.

§ 5 Haftung 
Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

§ 6 Obliegenheiten des Gastes 
Der Gast hat das gemietete Objekt pfleglich zu behandeln und hat Schäden die durch ihn oder Mitreisende verursacht wurden sofort (innerhalb von 24 Stunden) zu melden und gegebenenfalls für den entstandenen Schaden aufzukommen. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenanzahl darf nicht ohne Absprache geändert werden. Eine Überbelegung kann zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages oder zu einer Mehrvergütung führen. Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nicht gestattet. Das Objekt ist bei Abreise „besenrein“ mit abgewaschenem Geschirr und entsorgtem Müll zu verlassen. Am vereinbarten Abreisetag sind die am Anreisetag ausgehändigten Schlüssel vollzählig abzugeben. Bei Verlust der Schlüssel werden auf Kosten des Gastes Ersatzschlüssel angefertigt.

§ 7 An- und Abreisezeiten 
Anreise ab 15.00 Uhr - Abreise spätestens um 10.00 Uhr, soweit nichts anderes mit dem Vermittler vereinbart wurde.

§ 8.1. Preise und Objektangaben 
Alle Preise auf der Internetseite und in anderen Medien (z.B. Anzeigen) sind unter Vorbehalt. Es gelten ausschließlich die in der Buchungsbestätigung gemachten Angaben. Die auf der Webseite und in anderen Printmedien gezeigten Fotos und Grundrisse zu den angebotenen Objekten beruhen auf Informationen des Vermieters. Irrtümer sind hier nicht ausgeschlossen.

§ 9 Verjährung 
Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag verjähren in zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen einer Verjährung von drei Jahren

§ 10 Gerichtsstand 
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters. Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Meldorf. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Vermieters der Sitz des Vermieters vereinbart.

§ 11 Unwirksamkeit 
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.



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